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Vor einem Jahr musste der alte Geräteschuppen aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. In der damaligen Hektik wurde versäumt, die bauliche Veränderung der Gemeinde zu melden. Kurz vor der Fertigstellung verhängte die Gemeinde daraufhin einen Baustopp.
Allen Beteiligten war es bewusst, dass vor dem Winter zumindest eine grundlegende Bausicherung – also Ringanker und Schutzdach – notwendig gewesen wäre. Diese Sicherungsmaßnahme durfte jedoch nicht mehr ausgeführt werden. In der Folge stürzte bei einem Sturm die nahezu fertige Front ein.
Der Baustopp an sich war nachvollziehbar und rechtlich begründet. Dennoch bin ich der Meinung, dass der vorhandene Ermessensspielraum hätte genutzt werden können, um zumindest die dringend erforderliche Bausicherung zuzulassen – selbstverständlich mit dem Risiko bei einer späteren Nichtgenehmigung zu Lasten des Vereins.
Dort, wo Ermessensspielraum besteht, mutig zu gunsten der Bürger entscheiden.
